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Neben dem Schutz der Altersvorsorge vor Hartz IV oder Pfändungen etc. ist der steuerliche Aspekt sicherlich der Hauptgrund für eine Rürup-Rente (“Basis-Rente”).
Die Beiträge können zu dem unten angegebenen Prozentsatz steuerlich abgesetzt werden gemäß §10 Nr. 1 Abs. 2d EStG, was zu einem teilweise erheblichen Steuervorteil führt und somit den Effektivaufwand erheblich reduziert.
Im Rentenbezug sind dann alle Leistungen voll steuerpflichtig, aber durch die “Steuerstundung” über Jahre bzw. Jahrzehnte ergeben sich interessante Vorteile - man kann es vielleicht am Besten als zinsloses Darlehen des Finanzamtes bezeichnen. Die mit diesem Geld erwirtschafteten Zins darf man dann aber behalten, was auch nach dessen Versteuerung ohne Frage einen deutlichen Vorteil darstellt. Zusätzlich besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, daß die Steuersätze im Alter niedriger sind als in der Zeit der Berufstätigkeit, was wiederum sehr vorteilhaft ist.
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